Der Eilantrag der Psychologin Daniela Prousa gegen das Robert Koch-Institut wurde in erster Instanz abgelehnt. In der Beschwerde wendet sich ihre Anwältin Jessica Hamed nun vehement gegen die vom Gericht „an Superlative nicht zu überbietende Behauptung, dass eine Rechtsverletzung der Antragstellerin ausscheide“.